Studium im Überblick
Für das Theologiestudium wird die allgemeine Hochschulreife – also das Abitur – benötigt.
In der Regel gibt es bei Theologie keinen Numerus Clausus. Das Theologiestudium steht damit also jedem offen, der das Abitur in der Tasche hat.
10 Semester Theologiestudium (plus ggf. 2 Sprachsemester).
Es gibt ab dem Wintersemester 2020/2021 die Möglichkeit, Theologie im Rahmen eines speziellen Masterstudiengangs mit dem Abschluss „Master of Theological Studies“ zu studieren. Dieser Studiengang richtet sich an Personen, die bereits ein abgeschlossenes Studium und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in ihrem Fachgebiet haben. Die Studiendauer beträgt 3 Jahre und das Studium kann in verschiedenen Städten wie Frankfurt, Greifswald, Heidelberg, Mainz, Marburg, Tübingen und Wuppertal absolviert werden.
Es ist interessant zu wissen, dass die Kirche großes Interesse an Absolventen dieses Studiengangs hat, da sie oft eine wertvolle Ergänzung für das Profil eines Pfarrberufs darstellen. Der Abschluss „Master of Theological Studies“ ermöglicht den Absolventen den Einstieg in das Vikariat, also die Vorbereitung auf das Pfarramt.
Lisa Maria Gapp - Eine Studentin macht was sie glaubt
Stipendien
Das Referat Personalförderung und Hochschulwesen der Kirchenverwaltung der EKHN vergibt ab dem 1. Januar 2017
Stipendien in Höhe von bis zu 500 € zur Finanzierung von Sprachkursen.
Gefördert werden Personen,
– die alle drei Sprachen (Latein, Griechisch, Hebräisch) erlernen müssen
und die entweder
– Studierende der Evangelischen Theologie sind und die Absicht haben, in den Pfarrdienst der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau einzutreten (Aufnahme auf die Liste der Theologiestudierenden der EKHN)
oder
– die Abiturientinnen und Abiturienten sind und verbindlich ihre Absicht erklärt haben, das Studium der Evangelischen Theologie mit dem Berufsziel Pfarramt in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau aufnehmen zu wollen und vor Beginn des Studiums einen Sprachkurs besuchen wollen. Das Stipendium wird rückwirkend nach Aufnahme auf die Liste der Theologiestudierenden der EKHN ausgezahlt.
Pro Person kann das Stipendium nur einmal in Anspruch genommen werden.
Das Stipendium wird ggf. in zwei Raten zu je 250 € pro Kurs ausgezahlt.
Das Referat Personalförderung und Hochschulwesen der Kirchenverwaltung der EKHN vergibt in einer Sonderregelung „Sprachen-Stipendien“ rückwirkend für die Jahre 2020-2022.
Wenn Sie pandemiebedingt einen kostenpflichtigen Sprachkurs in den Jahren 2020-2022 besucht haben, so können Sie diese Kosten im Sinne der bestehenden „Sprachen-Stipendiums“-Regeln der EKHN bis zum 31.12.2023 beim „Referat Personalförderung und Hochschulwesen“ geltend machen.
Bitte nutzen Sie dafür das übliche Antragsformular.
Förderung von Studierenden, die Mitglied der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sind und deren Partnerkirchen in Italien, Tschechien und Polen.
Das Martin-Niemöller-Stipendium soll Studierenden die Möglichkeit geben, für ein oder zwei Semester ein Studium auf dem Gebiet der EKHN oder im Ausland durchzuführen. Das Stipendium ist dabei nicht allein auf Theologiestudierende beschränkt, sondern kann auch von Studierenden anderer Fachrichtungen beantragt werden.
Bedingungen für die Vergabe des Stipendiums:
- Interesse und Engagement für ökumenische Themen und Partnerschaften.
- Interesse an der Geschichte des Gastlandes, insbesondere an der Entwicklung und Gegenwart unserer Kirchen sowie an Themen der Beziehungen zwischen dem Herkunftsland und Deutschland.
- Bereitschaft für ein mindestens vierwöchiges Praktikum in einer Gemeinde/Einrichtung der Kirche oder anderweitige regelmäßige Teilnahme in einer kirchlichen Gruppe/einem Projekt.
- Für das Studium ausreichende Kenntnisse der Sprache des Gastlandes.
Für die Beantragung sind notwendig:
- Eine Referenz/Gutachten über die Eignung des Bewerbers/der Bewerberin von einem Professor/einer Professorin des Bewerbers/der Bewerberin
- Eine Referenz der Kirche (z.B. Kirchengemeinde oder Kirchenleitung)
- ein tabellarischer Lebenslauf
- eine Begründung des Bewerbers/der Bewerberin für den Studienaufenthalt im Ausland
- eine kurze Darstellung des bisherigen Interesses und Engagements für ökumenische Themen
Bewerbungsfrist
- zum Wintersemester ist der 15.02. eines jeden Jahres
- zum Sommersemester ist der 15.07. des Vorjahres
In Absprache mit der zuständigen Referentin im Zentrum Ökumene können in Ausnahmefällen und nach Verfügbarkeit von Stipendienplätzen auch Anträge nach der Bewerbungsfrist angenommen werden.
Finanzielle Förderung
- 650,00 €pro Monat für die maximale Dauer von zwei Semestern bzw. zwölf Monaten
- Kosten für
– eine Auslandskrankenversicherung
– Kaution im Studierendenwohnheim
– Semesterbeiträge
– Gebühren oder zusätzliche (Fahrt)-Kosten, die in Zusammenhang mit dem Studium anfallen
– Sprachkurs (in Vorbereitung des Studiums)
können anteilig durch die EKHN übernommen werden. Dafür ist eine rechtzeitige Beantragung notwendig.
Ansprechpartner im Zentrum Oekumene:
Martina Schreiber – Mail: schreiber@zentrum-oekumene.de
Pfrn. Birgit Hamrich– Mail: hamrich@zentrum-oekumene.de
ANMERKUNGEN
Die maximale Förderzeit beträgt zwölf Monate. Beginn und Ende der Förderung müssen nicht zwangsläufig mit Semesterbeginn und Semesterende zusammenfallen. – Beispiel: Semesterbeginn Wintersemester 1. Oktober bis Ende Sommersemester im Folgejahr 30. September oder – Ein Sprachkurs beginnt bereits im August ->Förderung ab 1. August dafür dann nur bis 31. Juli im Folgejahr
Gefördert wird immer ein komplettes Semester bzw. sechs Monate oder zwei Semester bzw. zwölf Monate.
Das Stipendium ist für Studierende im Rahmen der kirchlichen Partnerschaften der EKHN in Tschechien, Italien und Polen gedacht. Hauptzielgruppe sind Theologiestudierende. Andere Studiengänge müssen mit der kirchlichen Arbeit in Zusammenhang stehen und sollen der Förderung der kirchlichen Partnerschaften der EKHN zugutekommen.
Es können zeitgleich seitens der EKHN maximal drei Studierende gefördert werden. Das Herkunftsland spielt dabei keine Rolle. Zum Abschluss des Studienaufenthaltes wird ein schriftlicher Bericht seitens des Stipendiaten / der Stipendiatin erwartet.
Im Herzogtum Nassau geboren? Der Nassauische Zentralstudienfonds ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung. Die Stiftung unterstützt Bildungsmaßnahmen in Hessen auf dem Gebiet des ehemaligen Herzogtum Nassau und vergibt unter anderem Stipendien.
Höhe des Stipendiums
Die Höhe des Stipendiums beträgt z. Zeit 1.000,00 Euro je Semester.
Dauer der Förderung
Die Stipendien werden analog zu der Förderungshöchstdauer nach den BAföG-Richtlinien entsprechend des jeweiligen Fachstudiums gewährt.
Hinweis:
- Ein Rechtsanspruch zur Förderung besteht nicht. Bewilligte Stipendien können jederzeit geändert oder widerrufen werden.
- Nach Bewilligung des Stipendiums müssen Sie in jedem Semester eine Sonderleistung erbringen, z.B.
- eine zusätzliche Vorlesungsreihe zur Vertiefung besuchen
- eine zusätzliche Hausarbeit fertigen,
- ein zusätzliches Referat fertigen
- eine schriftliche/mündliche Prüfung absolvieren
Dies muss von der Universität/Hochschule bescheinigt werden.
Voraussetzungen: Antragstellerinnen und Antragsteller müssen im Gebiet des ehemaligen Herzogtums Nassau in den 1817-1866 geltenden Grenzen geboren sein: ein Gebiet, das die (heutigen) Kreise Rheingau-Taunus, Main-Taunus, Limburg-Weilburg, Hochtaunus und Lahn-Dill sowie die Stadt Wiesbaden, den Westen Frankfurts a.M. sowie Teile des Rhein-Lahn-Kreises und des Westerwaldkreises umfasst.
Die Bewerberinnen und Bewerber sind als ordentlich Studierende (Vollzeitstudium) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität, Hochschule, Fach- oder Kunsthochschule im Inland, einem Mitgliedsstaat der EU, des EWR oder der Schweiz immatrikuliert und haben zu Beginn des erstmals geförderten Studiums das 25. bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Die zum Studium berechtigende Prüfung wurde mindestens mit der Note 2,7 abgeschlossen.
Gefördert werden können nur Studierende mit begrenzten finanziellen Möglichkeiten.
Die Richtlinien des Nassauischen Zenralstudienfonds finden Sie hier.
Die Hessische Lutherstiftung vergibt neben den Leistungs- und Promotionsstipendien auch Sozialstipendien.
Gefördert werden begabte Studierende der Evangelischen Theologie, die auf der Liste der Theologiestudierenden der EKHN stehen, die Absicht haben, in den Pfarrdienst der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau einzutreten und die entweder
1. alle drei Sprachen (Latein, Griechisch, Hebräisch) erlernen mussten und daher die BAföG-Förderungshöchstdauer von zwölf Semestern überschritten haben oder
2. die aufgrund eines vorherigen Studienfachwechsels (nach dem dritten Fachsemester) die BAföG-Förderungshöchstdauer überschreiten oder
3. sich in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden.
Die Hessische Lutherstiftung vergibt außerdem einmalige Leistungsstipendien zur Anerkennung einer herausragenden wissenschaftlichen Einzelleistung (Seminararbeit) während des Studiums.
Gefördert werden Studierende der Evangelischen Theologie, die auf die Liste der Theologiestudierenden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau aufgenommen worden sind und die Absicht haben, in den Pfarrdienst der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau einzutreten.
Maßgeblich für die Vergabe ist die Bewertung der Arbeit durch den Stiftungsvorstand.
Dem begründeten formlosen Antrag ist eine theologische Hauptseminararbeit oder eine wissenschaftliche Hausarbeit beizufügen, die mit „gut“ (bei der Note „gut“ handelt es sich um eine 2,0) oder besser beurteilt worden ist und nicht älter als 2 Jahre sein sollte. Wichtig: Der Nachweis ist durch Kopie des Gutachtens beizufügen!
Katechetische oder homiletische Arbeiten sind nicht zugelassen. Abgabetermine sind jeweils der 15. Februar oder der 31. August eines jeden Jahres.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt eines Stipendiums.
Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen als PDF an Frau Lichtenthäler.
Merkblatt
zum Antrag auf ein Repetentenstipendium der Hessischen Lutherstiftung
(Doktoranden-Stipendium)
1. Tabellarischer Lebenslauf
2. Darstellung des Arbeitsvorhabens
A) Aufriss des Themas
– Ausführliche Darstellung des Arbeitsvorhabens (Begründung, Zielsetzung, Methoden, Hypothesen etc.)
– Erwartete Ergebnisse in Bezug zum gegenwärtigen Forschungsstand
– Eigene Vorarbeiten zum Thema
– Zusammenfassung
B) Detaillierter Arbeitsplan
– Durchführungsplan in Arbeitsschritten
C) Detaillierter Zeitplan
Zeitlicher Ablauf in Monaten
– Die Darstellung des Arbeitsvorhabens soll – auch sprachlich – so abgefasst sein, dass dem Vorstand der Hessischen Lutherstiftung ein verständliches und für die Überprüfung ausreichendes Bild des geplanten Promotionsvorhabens vermittelt wird. Der Umfang dieser Darstellung sollte 5 bis 10 Seiten nicht überschreiten; für die wissenschaftliche Überprüfung des Antrags hilfreiche Anlagen können zusätzlich eingereicht werden.
3. Gutachten
Es müssen zum Antrag zwei Gutachten von prüfungsberechtigten Hochschullehrern bzw. Hochschullehrerinnen vorliegen.
Das Gutachten des Betreuers bzw. der Betreuerin der Dissertation sollte Aussagen zu folgenden Punkten enthalten:
– Bedeutsamkeit des Arbeitsvorhabens
– Wissenschaftliche Qualifikation des Antragstellers/der Antragstellerin
– Durchführbarkeit des vorgelegten Arbeits- und Zeitplanes.
4. Promotionsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind nur Doktoranden/Doktorandinnen, die auf der Liste der Theologie-studierenden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau geführt sind und ihre Erste Theologische Prüfung bzw. die Erste Lehramtsprüfung für Evangelische Religion bestanden haben und die Absicht haben, in den Dienst der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau einzutreten oder als Religionspädagog/innen im Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau tätig zu werden.
Für die Gewährung eines Stipendiums ist eine Überprüfung der Promotionsvoraussetzungen erforderlich.
Vor Förderungsbeginn ist die ordnungsgemäße Anmeldung und Zulassung zur Promotion nachzuweisen.
5. Immatrikulation
Eine Förderung der Hessischen Lutherstiftung kann nur ausgezahlt werden, wenn die ordnungsgemäße Immatrikulation an einer deutschsprachigen Universität mit Evangelisch-Theologischem Fachbereich nachgewiesen wird.
6. Förderungsdauer
Die Dauer der Förderung kann bis zu 2 Jahren betragen. Der erste Förderungszeitraum umfasst 12 Monate. Wird rechtzeitig ein Verlängerungsantrag gestellt und sind die entsprechenden Voraussetzungen nachgewiesen, kann die Weiterbewilligung im allgemeinen erfolgen. In besonderen Fällen kann eine Vorförderung bis zu einer Höchstdauer von 4 Monaten gewährt werden.
7. Förderungshöhe
Das Repetentenstipendium/Doktorandenstipendium beträgt monatlich 1.000,00 €. Die Vorförderung beträgt monatlich 300,00 €. Der Förderungsbetrag ist steuerfrei.
Das Einkommen des Stipendiaten/der Stipendiatin wird auf die Förderung angerechnet, soweit es insgesamt 8.000,00 € pro Jahr übersteigt.
8. Nebentätigkeit
Eine Berufstätigkeit schließt die Förderung durch die Hessische Lutherstiftung aus. Mit der Förderung vereinbar ist die Mitarbeit an Forschungs- oder Lehraufgaben einer Hochschule bis zu 4 Wochenstunden einschließlich der Vor- und Nachbereitung.
Über die Vereinbarkeit etwaiger sonstiger Nebentätigkeiten gegen Entgelt entscheidet gegebenenfalls der Vorstand der Hessischen Lutherstiftung.
9. Förderungsende
Die Gewährung des Stipendiums der Hessischen Lutherstiftung endet spätestens
– mit Ablauf des Bewilligungszeitraums
– mit Ablauf des Monats der mündlichen Doktorprüfung
– mit Ablauf des Monats, in dem der Stipendiat bzw. die Stipendiatin eine Tätigkeit aufnimmt, die nicht mit der Förderung vereinbar ist.
Unterbricht der Stipendiat/die Stipendiatin das wissenschaftliche Vorhaben, ist die Zahlung des Stipendiums auszusetzen. Bei einer Unterbrechung wegen Krankheit, Schwangerschaft oder einem anderen vom Stipendiaten/von der Stipendiatin nicht zu vertretenden wichtigen Grund kann die Förderung bis zu 6 Wochen fortgesetzt bzw. ein Teilbetrag weiter gewährt werden. In diesen Fällen ist eine Verlängerung des Stipendiums über den Zeitraum von 2 Jahren hinaus möglich.
10. Arbeitsberichte
Nach Beendigung jeweils des ersten bzw. des zweiten Förderungsjahres ist dem Vorstand der Hessischen Lutherstiftung ein Arbeitsbericht vorzulegen, sofern die Einreichung der Dissertation noch nicht erfolgen kann. Nach dem Ausscheiden aus der Förderung ist bis zum Ablauf von 3 Jahren jährlich zum 15. September über den Stand der Arbeit schriftlich an den Vorstand der Hessischen Lutherstiftung zu berichten. Der Betreuer/die Betreuerin des wissenschaftlichen Vorhabens hat zu jedem Bericht eine Stellungnahme abzugeben.
Bewerbungsfristen
Bis zum 15. Februar oder bis zum 31. August des Jahres.
Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen als PDF an Frau Lichtenthäler.
Voraussetzungen für die Gewährung eines Sozialstipendiums
Zu (1)
- Es mussten alle drei Sprachen (Latein, Griechisch, Hebräisch) während des Studiums erlernt werden
- BAföG-Berechtigung liegt vor.
- Die BAföG-Förderungshöchstdauer von 12 Semestern wurde überschritten
- Die Zwischenprüfung wurde mindestens mit „befriedigend“ abgeschlossen.
Das Stipendium wird in der Regel für zwei Semester gewährt. Der Verlängerungsantrag ist fristgerecht (s.u.) für jedes Semester zu stellen.
Zu (2)
- Das Studienfach wurde nach dem dritten Fachsemester gewechselt, um Evangelische Theologie, Berufsziel Pfarramt, zu studieren oder es wurde als grundständiges Zweitstudium aufgenommen.
- Eine BAföG-Berechtigung liegt bzw. lag vor.
- Die BAFöG-Förderung wurde aufgrund eines Studienfachwechsels oder Zweitstudiums eingestellt
- Die Zwischenprüfung wurde mindestens mit „befriedigend“ abgeschlossen.
Das Stipendium kann in der Regel bis zu vier Semestern gewährt werden. Der Verlängerungsantrag ist fristgerecht (s.u.) für jedes Semester zu stellen.
Antragstellung
Antragstellungen müssen jeweils bis zum Beginn der vorlesungsfreien Zeit erfolgt sein (15.07. oder 10.02.2017). Es gilt das Datum des Poststempels.
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt dann zum nächsten Semester.
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden.
- Antragsformular
- Nachweise über den Spracherwerb
- letzter BAföG-Bescheid
- Semesterbescheinigung
- Zwischenprüfungsbescheinigung
- Leistungsnachweise aus dem aktuelle Semester
Die Höhe des Sozialstipendiums richtet sich nach der Höhe des letzten bewilligten BAföG-Satzes.
Im Konkurrenzfall gelten folgende Prioritäten:
- Erststudium vor Zweitstudium/Studienfachwechsel
- Bedürftigkeit, nachgewiesen über Höhe des BAföG-Satzes
- Note der Zwischenprüfung
Studierende in besonderen Notlagen
Nach Einzelfallprüfung kann eine Hilfe gewährt werden. Nähere Informationen beim Vorsitzenden der Hessischen Lutherstiftung.
Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen als PDF an Frau Lichtenthäler.
Evangelische Theologie studieren
In der Regel bedeutet ein Studium der Evangelischen Theologie Vollstudium (Durschnittsdauer beträgt derzeit 14 Semester). Dieses Studium kann an 19 evangelischen Fakultäten (und zwei kirchlichen Hochschulen) absolviert werden. Voraussetzung ist die allgemeinde Hochschulreife. Seit einigen Jahren besteht aber auch die Möglichkeit eines berufsbegleitenden Studiums Master of Theological Studies an verschiedenen Universitäten. Voraussetzungen sind hier ein abgeschlossenes Studium einer anderen Fachrichtung und eine fünfjährige Berufserfahrung. Die EKHN erkennt die Abschlüsse der berufsbegleitenden Studiengänge etwa in Heidelberg, Marburg und dem Main-Master der Fakultäten Mainz/Frankfurt an.
Mehr als die zehn Gebote – der Inhalt des Theologiestudiums
Im Theologiestudium mit dem Ziel des Ersten Theologischen Examens liegt der Schwerpunkt auf deiner intensiven Auseinandersetzung mit theoretischen Fragen des Glaubens. Inhaltlich bietet das Theologiestudium ein facettenreiches Spektrum, das von Philosophie, Ethik und Philologie bis hin zu Pädagogik, Rhetorik, Textauslegung und aktuellen sozialen sowie politischen Themen reicht. Es ist ein breit gefächertes Studium, das dich dazu einlädt, tiefgründige Diskussionen über den Glauben und seine Bedeutung in verschiedenen Kontexten zu führen.
Am Anfang des Grundstudiums steht das Erlernen der Alten Sprachen, was von großer Bedeutung ist. Es ist ratsam, diese Sprachen möglichst konzentriert innerhalb des Grundstudiums zu erlernen. Denn gemäß den Vorgaben der jeweiligen staatlichen oder kirchlichen Prüfungsordnung müssen Latein, Altgriechisch und Hebräisch nachgewiesen werden.
LATEIN UND GRIECHISCH
werden an den theologischen Fakultäten/Fachbereichen sowie innerhalb der Klassischen Philologie angeboten.
HEBRÄISCH
wird an den theologischen Fakultäten/Fachbereichen angeboten.
Wenn du keine Erfahrung mit Latein, Altgriechisch oder Hebräisch aus deiner Schulzeit hast, empfehlen sich Sprachkurse an den kirchlichen Hochschulen sowie den meisten theologischen Fakultäten. Einige Kurse werden sogar in der vorlesungsfreien Zeit angeboten, um dir maximale Flexibilität zu bieten.
Eine wertvolle Informationsquelle für die Angebote von Sprachkursen ist die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die jährlich eine aktualisierte Zusammenstellung mit dem Titel „Sprachkurse zum Studium der Evangelischen Theologie“ veröffentlicht. Hier findest du detaillierte Informationen über die verschiedenen Kursangebote und kannst diejenigen auswählen, die am besten zu deinen Bedürfnissen passen.
Auch private Einrichtungen – wie zum Beispiel das Heidelberger Pädagogium, gemeinnütziges Bildungsinstitut GmbH – bieten qualifizierte Intensivkurse an.
Die Sprachen stehen am Anfang, da sie das notwendige (Denk-)Werkzeug für die Veranstaltungen in den Fächern Altes und Neues Testament und für die Kirchengeschichte sind.
Die Proseminare vermitteln die für die jeweilige Disziplin erforderlichen Methoden. In den Vorlesungen erhälst du in den verschiedenen Disziplinen einen Überblick.
Eine gute Kenntnis der biblischen Schriften ist für das Theologiestudium unentbehrlich, deshalb steht im Grundstudium auch die Bibelkundeprüfung an.
Damit ist ein guter Grundstein gelegt, auf den dann im Hauptstudium aufgebaut wird.
Praktikum
Im Rahmen des Theologiestudiums gibt es ein obligatorisches Praktikum, das von den Landeskirchen durchgeführt wird und von Lehrveranstaltungen an den Fakultäten vorbereitet und ausgewertet wird. Dieses Praktikum ermöglicht es den Studierenden, sich mit konkreten und gesellschaftlichen Bedingungen pastoralen Handelns vertraut zu machen, indem sie an der Pfarrdienstpraxis in geeigneten Gemeinden oder Praxisfeldern teilnehmen. Die Dauer des Praktikums beträgt in der Regel vier Wochen, und die Teilnahme wird bei der Anmeldung zur Ersten Theologischen Prüfung nachgewiesen. Das Ziel der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Praktikums ist es, Erkenntnisse aus dem Studium mit praktischen Erfahrungen kritisch zu verknüpfen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Landeskirchen spezifische Regelungen für das Praktikum haben, über die die Ausbildungsreferate informieren.
Die Zwischenprüfung wird in der Regel nach dem 4. Semester abgelegt, kann jedoch je nach Bedarf um die erforderliche Anzahl an Semestern verlängert werden. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, musst Du an der Studienberatung teilnehmen, Sprachprüfungen absolvieren, an Einführungsveranstaltungen und Überblicksvorlesungen teilnehmen sowie zwei Proseminare mit Arbeiten abschließen und die Prüfung in Bibelkunde ablegen. Die Prüfung besteht normalerweise aus einer Klausur und zwei mündlichen Prüfungen.
Zudem ist eine besondere Prüfung in Philosophie vorgeschrieben, die während des Studiums abgenommen wird.
Für das Hauptstudium in unserem Studiengang lassen sich folgende Elemente herausstellen:
Fünf Hauptfächer: Im Studium der fünf Hauptfächer legen wir besonderen Wert auf exemplarisches und forschendes Lernen. Dabei ist das Verständnis von Einzelproblemen eng mit dem Wissen über größere Zusammenhänge (Grund- bzw. Überblickswissen) verknüpft.
Einheit der Theologie: Wir reflektieren die Einheit der Theologie im Nebeneinander der theologischen Einzeldisziplinen sowohl im Studium der einzelnen Fächer als auch in fächerübergreifenden Lehrveranstaltungen. Dabei kommt insbesondere der Systematischen und der Praktischen Theologie eine integrative Funktion zu.
Philosophie und andere nichttheologische Wissenschaften: Wir setzen uns damit auseinander, wie sich die Philosophie sowie andere nichttheologische Wissenschaften wie Psychologie, Pädagogik, Soziologie und Geschichte in Bezug zur Theologie verhalten.
Vermittlung von Grundkenntnissen: Grundkenntnisse werden in den Hauptvorlesungen zusammenhängend vermittelt, außerhalb von Lehrbüchern. Dies ermöglicht einen umfassenderen Einblick in ein Fachgebiet und die Einordnung von Einzelproblemen.
Schwerpunktbildung: Um individuelle Schwerpunkte zu setzen, können Studierende Spezialvorlesungen, Seminare und Übungen nach ihren Interessen wählen. Dabei handelt es sich inhaltlich um Einzelfragen aus einem theologischen Fachgebiet.
Referate und Arbeiten: Referate und Seminararbeiten sind im Hauptstudium unerlässlich. Sie dienen als Lernkontrolle vor dem Examen und bilden die Grundlage für das im Rahmen der Ersten Theologischen Prüfung geforderte Schwerpunktwissen.
Wir legen großen Wert auf ein fundiertes und vielseitiges Studium der Evangelischen Theologie im Hauptstudium und unterstützen Dich dabei, Deine individuellen Schwerpunkte zu setzen und Dich optimal auf Dein Examen vorzubereiten.
In der Integrationsphase, die das Hauptstudium abschließt, werden die während des Grund- und Hauptstudiums gewonnenen Einsichten zu einem fächerübergreifenden Zusammenhang verdichtet. Du kannst die Integrationsphase jeweils zum 1.4. oder zum 1.10. eines Jahres beginnen und sie ist einschließlich aller Prüfungsleistungen innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen.
Ein zentrales Element der Integrationsphase ist die Wissenschaftliche Hausarbeit. Du hast die Möglichkeit, die Hausarbeit nach einem individuellen Zeitplan über das Jahr hinweg zu erstellen. Es besteht auch die Option, die Hausarbeit vorzuziehen und innerhalb von drei Monaten zu schreiben und abzugeben.
Neben der wissenschaftlichen Hausarbeit umfasst die Integrationsphase auch Klausuren und mündliche Prüfungen. Diese Prüfungsleistungen dienen dazu, Dein Wissen und Deine Kompetenzen in den verschiedenen theologischen Fächern zu überprüfen und abzuschließen.
Die Integrationsphase bietet dir die Chance, dein erworbenes Wissen und deine Fähigkeiten in einer fächerübergreifenden Perspektive zu vertiefen und zu zeigen, dass du die verschiedenen Elemente des Studiums erfolgreich integrieren kannst. Unsere erfahrenen Dozenten und Prüfer begleiten dich während dieser Phase und stehen Dir bei Fragen und Herausforderungen zur Seite, um sicherzustellen, dass du optimal auf deinen Abschluss vorbereitet bist.
Das Studium der Evangelischen Theologie schließt in der Regel mit einer Prüfung ab, die entweder von einer Landeskirche oder von einer Evangelisch-theologischen Fakultät abgenommen wird. Für Studierende mit dem Berufsziel Pfarrerin/Pfarrer dient das landeskirchliche Examen als Diensteingangsprüfung.
Die schriftliche Prüfung besteht aus verschiedenen Teilen, darunter:
Wissenschaftliche Abschlussarbeit: Du verfasst eine wissenschaftliche Arbeit in einem selbst gewählten Fach, die als Abschlussarbeit dient.
Klausuren: Du legst Klausuren ab, die Dein Grund- bzw. Überblickswissen in drei bzw. vier der theologischen Hauptfächer überprüfen.
Praktisch-theologische Ausarbeitung: Gegebenenfalls erstellst Du eine Praktisch-theologische Ausarbeitung, wie eine Predigtarbeit oder einen Unterrichtsentwurf.
Die mündliche Prüfung besteht aus:
Prüfung in Grund- und Schwerpunktwissen: Du wirst in vier bis sieben Fächern auf Dein Grund- und Schwerpunktwissen geprüft.
Prüfungsfächer: Die Prüfungsfächer sind in der Regel die fünf theologischen Hauptfächer, wobei gelegentlich auch Dogmatik und Ethik sowie Teilbereiche der Praktischen Theologie als gesonderte Prüfungsfächer behandelt werden können.
Zusätzlich zur Hauptprüfung kann es im Verlauf des Studiums auch eine mündliche Prüfung in Religionswissenschaft und Interkultureller Theologie geben, die auch Teil des Examens sein kann.
Wichtige Infos zu den Examina
Prüfungstermine für das Erste Theologische Examen für die Jahre 2023 und 2024 (Änderungen vorbehalten):
Wenn du dich zur vorgezogenen Prüfung in Philosophie melden möchtest, wirst du gebeten, deine Anmeldung bis spätestens 30. Juni oder bis spätestens 31. Dezember bei der Kirchenverwaltung der EKHN, Referat Personalförderung und Hochschulwesen,
z.H. Frau Ute Klausen-Pitz, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, einzureichen. Die vorgezogene Prüfung in Philosophie findet in der Regel im März oder im September statt.
Die nächste vorgezogene Prüfung in Philosophie 2023 in der Kirchenverwaltung in Darmstadt findet statt am:
29. September 2023
Meldetermin: 30. Juni 2023 (Datum des Poststempels)
Das Ausbildungsreferat bietet dir als Studierender einen Examenscheck an. Dabei geht es darum, die Phase deiner Examensvorbereitung zu planen und offene Fragen zu klären, zum Beispiel wie du deine Lernpraxis und Erholungspausen am besten organisierst, ob du alle Scheine gemacht hast, mit wem und wo du am besten gemeinsam lernen kannst, und ob deine zeitliche Planung stimmt.
Die Teilnahme am Examenscheck ist freiwillig und findet in Darmstadt im Ausbildungsreferat statt. Erfahrungsgemäß geben ältere Semester gerne ihre Erfahrungen weiter. Eine Terminvereinbarung bietet sich meist im Anschluss an das Philosophicum an.
Prüfungsordnungen
Rechtsverordnungen und Gesetze
Promotion/ Habilitation
Eine Promotion ist für die meisten Stellen in der EKHN nicht erforderlich. Die EKHN hat keine besonderen Stellen oder Besoldungszuschläge für Promovierte. Aber die Kirche freut sich über Menschen, die an konkreten Punkten wissenschaftlich genaueres Hinschauen geübt haben und theologisch ausgezeichnete Fachkenntnis in den Gemeindealltag oder in übergemeindliche Stellen einbringen können.
Jedes der theologischen Fachgebiete reizt auf unterschiedliche Weise zu vertieftem Forschen. Themenfelder und spezifische Forschungsfragen können sich von Hausarbeiten während des Studiums eröffnen, durch besuchte Vorträge oder Tagungen oder durch einen wissenschaftlich neuen Blick auf ein bekanntes Themengebiet. Und nicht zuletzt entstehen eigene Fragen für die Forschung im Austausch mit Kommilitonen und Kommilitoninnen, mit anderen geistes-, kultur- und naturwissenschaftlichen Fächern, mit Gegenwartsfragen oder kirchlichen und gesellschaftlichen Gegenwartsherausforderungen.
Wer forscht, ist im denkerischen Gespräch mit anderen.
Einige Promotionsthemen der letzten Zeit:
* Seelsorge mit alten Menschen im Pflegeheim
* Die Deutung des Todes Jesu im Markusevangelium
* Psalmenrezeption in reformatorischem Liedgut
* Gerichtsvorstellungen im Matthäusevangelium als Rezeption aus den Schriften Israels
* Die Trinitätslehre in der Spätphilosophie Schellings
* …
Manchmal bietet sich das Promovieren im Anschluss an ein Studium an: wenn die Examensarbeit vertieft werden kann, wenn ein Professor/ eine Professorin jemandem eine gute Stelle anbietet, wenn sich eine interessant Forschungsstelle in einem DFG-Kolleg o.ä. anbietet.
Man kann in evangelischer Theologie auch promovieren im Anschluss an das Vikariat oder berufsbegleitend. Dann ergeben sich vielleicht aus dem Praxisfeld besondere Fragen, die zu einer Vertiefung anregen; man hat Kontakt zu einem Professor/einer Professorin gehalten durch eine Sozietät o.ä. und es bietet sich später eine Assistentenstelle an; oder an einer Universität wird eine Forschungsstelle ausgeschrieben, die zu den eigenen Spezialgebieten passt.
Alle solche Wege sind möglich.
Diese Wahlmöglichkeiten sind eine Besonderheit der theologischen Fachrichtung. Sie ergeben sich aus dem gestaffelten Ausbildungsablauf von Universität und Kirche.
Wir stellen Ihnen auf den folgenden Seiten verschiedene Verlaufsmöglichkeiten anhand von ausgewählten Interviews vor, wie und wann man promovieren kann: nach einem 1. Examen oder Uniabschluss, nach dem 2. Examen oder auch berufsbegleitend.
Auch finanzierungstechnisch gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Wer auf einer Stelle als Assistent oder Assistentin an der Universität promoviert, hat die Vor- und Nachzüge, auch dort beruflich eingebunden zu sein und „nebenbei“ auch noch zu promovieren. Das ist eine gewisse Herausforderung, beides unter einen Hut zu bringen – eine gute Vorbereitung fürs weitere Berufsleben.
Es gibt zudem verschiedene Stipendienwerke von parteinahen, wirtschaftsnahen oder kirchlichen Stiftungen. Dafür gibt es zum Teil bestimmte Voraussetzung, was Alter und Unianbindung angeht. Dafür lohnt sich ein ausführlicher Blick auf die Seite der jeweiligen Stiftungen oder Begabtenförderwerke.
Die EKHN hat mit der Hessischen Lutherstiftung ein Angebot für studierte Theologen und Theologinnen, Religionspädagogen und Religionspädagoginnen. Sie können sich bewerben unabhängig davon, ob sie im Anschluss an den theologischen oder religionspädagogischen Universitätsabschluss oder an das 2. Examen der EKHN oder das Staatsexamen mit Anstellungsperspektive in der EKHN promovieren.
Weiterhin gibt es für Absolventen und Absolventinnen des 2. Theologischen Examens der EKHN insgesamt 2 Stellen am Hans-von-Soden-Institut, Marburg.
Die EKHN bietet denjenigen, die auf ihrer Liste der Theologiestudierenden oder im Vikariat stehen oder schon Pfarrer*in in der EKHN sind, Möglichkeiten des gegenseitigen Austauschs an: Einmal im Jahr findet ein Promovierendenkolleg statt. Hier kann man das eigene Projekt vorstellen, konstruktive Rückmeldungen der anderen Promovierenden dazu hören, den Kontakt zur Landeskirche pflegen.
Schließlich steht Oberkirchenrat Dr. Holger Ludwig gerne als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.
Studienorte
Wer sich für die berufsbegleitenden Masterstudiengänge interessiert, wird hier fündig:
Ein oder mehrere Semester im Ausland zu studieren gehört bei vielen zur Studienplanung dazu. Was dabei wichtig ist und wo es am besten geht dazu berät Sie gerne die KSB.
Weitere Angebote für Studierende, die an dem Themenfeld Ökumene interessiert sind, finden Sie im Zentrum Ökumene.
Staatliche Förderung:
- Erasmus+Stipendien
- Förderung in DAAD-Studienprogrammen (fakultätsbezogen oder universitär)
- Auslandsbafög
- wer Stipendiat*in einer Stiftung ist, bekommt meist gesonderte Förderung für den Auslandsaufenthalt