Überblick

Fachhochschulreife / allgemeine Hochschulreife

Wer nicht über einen gemeindepädagogischen Abschluss verfügt, kann auch berufsbegleitend im Zertifikatsstudium Gemeindepädagogik an der Evangelischen Hochschule Darmstadt nachholen. 

Zertifikatsstudium Gemeindepädagogik

9 Semestern für beide Bacheloreabschlüsse.

Es gibt verschiedene Hochschulen im gesamten Bundesgebiet. In Hessen sind zwei Studienstandorte mit der EKHN in besonderer Weise verbunden: die Evangelische Hochschule Darmstadt und das Hessische Diakoniezentrum Hephata in Schwalmstadt.

Gemeindepädagogik ist ein vielfältiger Beruf, der unterschiedliche Fokussierungen zulässt. Da sich die Ausbildung für den diakonisch-gemeindepädagogischen Dienst in Mitgliedkirchen der EKD sehr unterschiedlich entwickelt hat, gibt es an den verschiedenen Studienorten auch unterschiedliche Schwerpunktsetzungen. Nach einer Vergleichbarkeitsprüfung können auch Abschlüsse von verschieden Hochschulen Zugang zum gemeindepädagogischen Dienst in der EKHN bieten.

Wer nicht über einen diakonisch/gemeindepädagogischen Abschluss verfügt, kann auch berufsbegleitend im Zertifikatsstudium Gemeindepädagogik an der Evangelischen Hochschule Darmstadt nachholen. 

Als Einstiegsgehalt wird i.d.R.  Entgeltgruppe E9 Stufe 1 (KDO) zu Grunde gelegt, das entspricht, ab dem 01.März 2024 ca. 4.294 € brutto/Monat.

Die Tätigkeitsbereiche bieten dir ausgezeichnete Chancen für berufliche Weiterentwicklung mit wachsendem Erfahrungsschatz und steigendem Einkommen, das an die Übernahme von Verantwortung geknüpft ist.

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Die Medienbibliothek der EHD umfasst mehr als 47.000 Werke aus den Fachgebieten Theologie, Soziologie, Psychologie, Pädagogik, Politik, Recht, Ökonomie, Medizin und Pflegewissenschaft. Alle verfügbaren Titel sind im Online-Katalog erfasst und können dort recherchiert werden..

Portraits

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Was ist Gemeindepädagogik?

Arbeitest du gerne mit Menschen? Interessierst du dich für die Fragen unserer Gesellschaft? Beschäftigt dich die Suche nach Gott und dem Sinn des Lebens? Dann lohnt es sich, den Beruf der Gemeindepädagoge*in genauer anzuschauen.

Einen Einblick in die Vielfalt dieses Berufs erhältst du, wenn du die Portraits der Gemeindepädagoge*innen sowohl als Video als auch als Artikel anklickst.

Pädagoge*innen im kirchlichen Dienst gestalten kirchliches Leben mitten im Alltag der Menschen: Von Krabbelgruppen über die verschiedenen Angebote in der Jugendarbeit bis zu Seniorenkreisen, von Verkündigung in Gottesdiensten bis hin zur Erwachsenen- und Familienbildung und vom Einzelgespräch bis zu Planungen von mehrtägigen Freizeiten und der Organisation von Großveranstaltungen. Wo die Schwerpunkte liegen, hängt von der Konzeption ab, die Kirchengemeinden oder die Regionen (die Dekanate) entwickeln. Gefragt ist dabei immer Teamfähigkeit und Spaß an der Zusammenarbeit mit anderen Haupt- und Ehrenamtlichen oder kommunalen Einrichtungen.

Der Bachelor-Studiengang „Diakonik/Gemeindepädagogik und Soziale Arbeit“ führt zur staatlichen Anerkennung in Sozialer Arbeit sowie zur kirchlichen Anerkennung als Gemeindepädagoge*in.

In neun Semestern erhalten Sie mit dem BA in Diakonik/Gemeindepädagogik  und dem BA Soziale Arbeit zwei  Bachelor- Abschlüsse.   Mit dieser Doppel-Qualifikation sind Sie für die vielfältigen Arbeitsfelder im gemeindepädagogischen Dienst der EKHN und im Bereich der Diakonie aktuell sehr gefragt.

Gemeindepädagog*innen arbeiten im Raum von Kirche und Diakonie in Gemeinden, Dekanaten, Einrichtungen und Diensten.

Die Berufsperspektiven in der EKHN für Gemeindepädagog*innen sind gut. Wer regional flexibel ist und manchmal den Einstieg über eine zunächst befristete Stelle nicht scheut, kann schnell eine langfristige Berufsbiographie in der EKHN finden und gestalten. Und im Zuge der Bildung von Nachbarschaftsbereichen mit multi-professionellen Teams (ekhn2030) eröffnen sich zukunftsweisende innovative Aufgaben.

Die doppelte Qualifikation hat einen Umfang von neun Semestern Vollzeitstudium und besteht aus den beiden Bachelorabschlüssen

  • „Soziale Arbeit“ (210 CP, inklusive der Kolloquiumsprüfung als Voraussetzung zur staatlichen Anerkennung) und
  • „Diakonik/Gemeindepädagogik und Soziale Arbeit“ (240 CP, inklusive der mündlichen Prüfung mit kirchlicher Beteiligung).

Bei einem Teilzeitstudium verlängert sich die Studienzeit entsprechend.

Der Bachelor-Studiengang „Diakonik/Gemeindepädagogik und Soziale Arbeit“ steht in einer engen inhaltlichen Verbindung zu den Inhalten des Bachelorstudiengangs „Soziale Arbeit“, was sich in der Anlage und Konzeption des Studiengangs ebenso wie im Studiengangsprofil und in den Qualifikationszielen.

Weitere Informationen findest du in der Modulübersicht.

„Diakonisch-gemeindepädagogischer Dienst – Empfehlungen für die Qualifikation“ ist der Titel des neuen EKD-Texts 137.1. Hier werden die gemeinsamen Standards der hochschulischen Qualifikation definiert und bieten Orientierung für Interessierte am Berufsfeld Gemeindepädagogik, welche Abschlüsse von den Gliedkirchen ohne individuelle Prüfungen anerkannt werden.

STIPENDIEN

Studierende der Gemeindepädagogik können sich für Stipendien unter anderem bei dem Evangelische Studienwerk Villigst e.V. oder der Nassauischen Zentralstudienfonds bewerben:

Der Nassauische Zentralstudienfonds ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung, die Bildungsmaßnahmen im ehemaligen Herzogtum Nassau unterstützt. Die Stiftung vergibt Stipendien in Höhe von 1.000,00 Euro pro Semester nach den Richtlinien des BAföG. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Förderung, und die gewährten Stipendien können jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Um förderberechtigt zu sein, musst du im Gebiet des ehemaligen Herzogtums Nassau geboren sein, was die heutigen Kreise Rheingau-Taunus, Main-Taunus, Limburg-Weilburg, Hochtaunus und Lahn-Dill sowie die Stadt Wiesbaden, den Westen von Frankfurt a.M. sowie Teile des Rhein-Lahn-Kreises und des Westerwaldkreises umfasst. Du musst dich in einem Vollzeitstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung im Inland oder einem Mitgliedsstaat der EU, des EWR oder der Schweiz immatrikuliert haben.

Zusätzlich darfst du zu Beginn des erstmalig geförderten Studiums das 25. Lebensjahr bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die zum Studium berechtigende Prüfung muss mit mindestens der Note 2,7 abgeschlossen worden sein. Die Förderung richtet sich insbesondere an Studierende mit begrenzten finanziellen Möglichkeiten.

Es ist zu beachten, dass du nach Bewilligung des Stipendiums in jedem Semester eine Sonderleistung erbringen musst, wie zum Beispiel den Besuch zusätzlicher Vorlesungsreihen, die Anfertigung einer zusätzlichen Hausarbeit, die Vorbereitung eines zusätzlichen Referats oder das Absolvieren einer schriftlichen/mündlichen Prüfung. Diese Leistungen müssen von der Universität/Hochschule bescheinigt werden.

Die Richtlinien des Nassauischen Zentralstudienfonds finden Sie hier.

Fachbücher sind teuer, aber kopieren ist nicht die Alternative. Deshalb gibt es für dich als Studierende der gemeindepädagogisch-diakonischen Qualifikation bzw. des Master Religionspädagogik ein Büchergeld. Wenn du aus dem Gebiet der EKHN kommst und evangelisch bist, kannst du mit 100 € gefördert werden. Studierende aus anderen evangelischen Landeskirchen erhalten 50 €. Außerdem lohnt es sich unbedingt im Heimatdekanat nachzufragen. Einige Dekanate geben jährlich oder sogar pro Semester zusätzlich ein Büchergeld. Wenn du Studierende der gemeindepädagogisch-diakonischen Qualifikation aus anderen Konfessionen bist, musst du bei deiner Kirche nachfragen. Das Antragsformular findest du hier. Es ist nicht notwendig, den Antrag auszudrucken und per Post zurückzuschicken. Es reicht völlig aus, das Dokument auszufüllen und per E-Mail an Frau Lichtenthäler zu senden. Die E-Mail-Adresse bestätigt, dass die Unterschrift korrekt ist.

Bitte beachte, dass der Antrag leider noch nicht per Handy oder Tablet ausgefüllt werden kann. Um den Antrag auszufüllen, musst du dich an einen PC setzen. Wir arbeiten jedoch bereits an einer Lösung, damit der Antrag zukünftig auch auf mobilen Geräten ausfüllbar ist.

Für viele spielt die Frage nach den Verdienstmöglichkeiten während der Praxisphasen eine wichtige Rolle, denn oft sind die Praxiszeiten nicht mit dem Nebenjob vereinbar und es droht der Finanzierungsausfall.

Wenn du deine Praktika in einer von der Kirchenverwaltung anerkannten Stelle machst, erhältst du ein monatliches Praktikumsentgelt von derzeit 794 € brutto. Die Vergütung wird ab einer Dauer von 3 Monaten bis zu 8 Monaten der Praxisphasen geleistet. Das heißt, für zusammenhängende Phasen (mindestens Praktisches Studiensemester Modul 12, und ggf. ergänzend für das Studiengruppenpraktikum Modul 11) ist eine Finanzierung möglich. Folgende Voraussetzungen sind mit der Finanzierung verknüpft:

  • Du studierst Sozialarbeit/Sozialpädagogik inkl. gemeindepädagogisch-diakonischer Qualifikation.
  • Dein Praktikum erfolgt bei einem kirchlichen Träger bzw. einer kirchlichen Einrichtung innerhalb der EKHN.
  • Du reichst einen schriftlichen Antrag auf Finanzierung bei der Kirchenverwaltung ein und erhältst die Genehmigung der Finanzierung durch die Kirchenverwaltung.

In Deutschland gibt es für besonders begabte und engagierte Studierende eine Möglichkeit zur Finanzierung ihres Studiums: Das Evangelische Studienwerk Villigst e.V. ist das Begabtenförderungswerk der evangelischen Kirchen in Deutschland. Es unterstützt derzeit nahezu 1.200 Studierende in unterschiedlichen Fachrichtungen an Universitäten und Fachhochschulen. Als Stipendiat*in erhältst du ein monatliches Stipendium und hast Zugang zu einem vielseitigen Bildungsprogramm. Folgende Vorrausetzungen müssen hierfür erfüllt werden: Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Stipendium

WEGWEISER FÜR INTERGRIERTE STUDIENPRAKTIKA

Egal ob du dich für ein kurzes Schulpraktikum interessierst oder Sie für die studienintegrierten Praxisphasen von bis zu 6 Monaten einen Praxisort suchen, der gemeindepädagogische Dienst in der EKHN bietet viele Möglichkeiten.

Du solltest dabei folgende Fragen für dich klären:

1. Suchst du eine Stelle mit einem besonderen Schwerpunkt, z.B. Theaterpädagogik, projektbezogene Jugendarbeit, (Trauer-)Seelsorge oder eher im Erwachsenenbildungsbereich? 

2. Bist du regional gebunden oder brauchst du eine gute ÖPNV-Anbindung?

3. Möchtest du ein bestimmtes Profil oder gerne übergemeindliche Arbeit kennenlernen? 

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau ist groß und es gibt über 200 unterschiedliche Stellen.

Wir haben dir eine Broschüre mit verschiedenen Praktikumsstellen zusammengestellt. Außerdem findest du über die Internetseiten der Dekanate schnell Personen in den Regionen, die in den gemeindepädagogischen Arbeitsfeldern tätig sind.

Wenn du bereits eine interessante Person aus dem gemeindepädagogischen Dienst kennst und sie als Mentorin oder einen Mentor wünschst, dann nimm einfach Kontakt auf. Für die studienintegrierten Praxisphasen gilt dann: Wenn die Mentoren oder der Mentor einem Praktikum zustimmt, geht es darum, diese Stelle als Praktikumsort durch die Evangelische Hochschule anerkennen zu lassen. Wir helfen dir dabei gerne!

Um eine Finanzierung deines Praktikums bzw. der Praktikumsphasen zu erhalten, solltest du diese frühzeitig vor Praktikumsbeginn bei der EKHN beantragen. Dabei unterstützt Dich bei Bedarf auch die Praktikumsstelle.

Die Vereinbarungen für die integrierten Praktika werden in der Regel mit den Dekanaten bzw. kirchlichen Einrichtungen abgeschlossen. Die Vergütung (derzeit sind dies 794 € brutto mtl.) wird ab 3 Monaten bis zu 8 Monaten Dauer des Praktikums geleistet – und ist somit für zusammenhängende Praxis-Phasen (2 Monate und 6 Monate) möglich.

Folgende Voraussetzungen sind mit der Finanzierung verknüpft:

  • Studium Diakonik/Gemeindepädagogik und Soziale Arbeit bzw. noch übergangsweise der Studiengang Soziale Arbeit mit gemeindepädagogisch-diakonischer Qualifikation
  • Praktikum bei einem kirchlichen Träger bzw. einer kirchlichen Einrichtung innerhalb der EKHN
  • Einreichung eines schriftlichen Antrags zur Finanzierung an die Kirchenverwaltung sowie Genehmigung der Finanzierung durch die Kirchenverwaltung

Phase A (frühzeitig vor Beginn des Praktikums):

Für die grundsätzliche Beantragung und die damit verbundene interne Beantragung der Finanzmittel in der Kirchenverwaltung sollten alle an einem Praktikum im „Gemeindepädagogischen Dienst der EKHN“ interessierten Studierenden folgende Formalia einreichen:

Lebenslauf mit Angabe der Konfession
Kopie des letzten Abschlusszeugnisses
Studienbescheinigung der EHD bzw. anderer Hochschule
EKHN-Praktikumsvereinbarung  bzw. Praktikumsvereinbarung anderer Hochschule

  • (von allen Beteiligten unterschrieben bzw. bestätigt)

Bitte sende diese Unterlagen an:

Kirchenverwaltung der EKHN, Referat P-FH
Referent für pädagogische Ausbildung
Roland Lieske
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt

Tel.: 06151/405-558 – Fax: 06151/405-488

Beantragung gerne per E-Mail!

Phase B (kurz vor Beginn des Praktikums):

Vor Beginn des Praktikums sind dann folgende Unterlagen nachzureichen:

  • eine Kopie der von allen Beteiligten unterschriebenen Praktikumsvereinbarung (Fassung EKHN)  sowie ggf. der entsprechenden Rahmenvereinbarung

Das Praktikum wird mit einer Praktikumsvereinbarung (Praktikumsvereinbarung (EKHN) für Studierende) festgelegt. Diese findest du u.a. auf der Homepage der EHD – Praxisreferat als Download.

Solltest du abweichende Verträge anderer Hochschulen nutzen, sind im Vertrag folgende Angaben zur Vergütung vorzusehen:
In den Praxisphasen – zusammenhängend von drei bis acht  Monaten semesterübergreifend  – erhält Herr/Frau ……………………………. eine Vergütung gem. § 5 der Ausbildungs- und Praktikumsordnung (EKHN)  Zurzeit sind dies 794 €.

Ergänzend ist anzugeben: In den Praxisphasen ist eine monatliche Vergütung gem. § 5 der Ausbildungs- und Praktikantenordnung (EKHN) vorgesehen. Diese Vergütung wird aus gesamtkirchlichen Mitteln erstattet.

Grundsätzlich bedarf dein Praktikum/deine Praxisstelle vorab der Genehmigung durch das Praxisreferat der EHD – die Voraussetzungen sind dort zu erfragen. 

Bewerbung

An der Evangelischen Hochschule Darmstadt kann jede*r mit einer für Hessen gültigen Hochschulzugangsberechtigung studieren, unabhängig von Nationalität und Religion.

Bewerbungsstart ist der 1. Mai 2024, der Bewerbungsschluss der 15. Juli 2024.

Das Studium beginnt zum Wintersemester, am 1. Oktober 2024.

Auf den Seiten des Bewerbungsamtes erfährt du alles Wissenswerte zu Zulassungsvoraussetzungen, unserem Bewerbungsportal und dem Bewerbungsprozess.

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Die Medienbibliothek der EHD umfasst mehr als 47.000 Werke aus den Fachgebieten Theologie, Soziologie, Psychologie, Pädagogik, Politik, Recht, Ökonomie, Medizin und Pflegewissenschaft. Alle verfügbaren Titel sind im Online-Katalog erfasst und können dort recherchiert werden..

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Roland Lieske

Referent für pädagogische Ausbildung

Telefon 06151-405 558 Roland.Lieske@ekhn.de